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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

AGB

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Lieferungen von Waren, Material oder Dienstleistungen (nachfolgend Produkte genannt) der Sanitär Rolf Frei (nachfolgend Kurzform SRF genannt).

 

2. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen der SRF in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein und werden durch die Auftragserteilung durch den Kunden als anerkannt betrachtet. Abweichungen hiervon sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von der SRF schriftlich bestätigt werden. Der Besteller bzw. Kunde hat die Pflicht, die SRF auf gesetzliche Vorschriften sowie andere Richtlinien, Normen und ähnliche Bestimmungen aufmerksam zu machen, die bei der Vertragserfüllung ggf. beachtet werden müssen. Falls eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig ist, wird diese Bestimmung durch eine neue ersetzt, die dem rechtlichen Inhalt und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

3. Auftragsbestätigung, Bestellungen, Annullierung und Eigentumsvorbehalt

Für Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen der SRF massgebend. Sofern innerhalb von 5 Tagen kein Bescheid erfolgt, sind die aufgeführten Spezifikationen und Inhalte verbindlich. Materialien oder evtl. zusätzliche Dienstleistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat berechnet. Bestellungsänderungen und Annullierungen setzen das schriftliche Einverständnis der SRF voraus. Kosten, die daraus entstehen, sind vom Besteller zu tragen. SRF behält sich das Eigentum an seiner Lieferung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor. Der Besteller bzw. Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der SRF erforderlich sind, mitzuwirken.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die in den Dokumenten der SRF angegebenen Preise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und verstehen sich in Schweizer Franken (auch genannt CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Lager / Werk. Allfällige Verpackungen, Versicherungen und Transport sind nicht in den Preisen inbegriffen und werden bei Anfrage separat aufgeführt. Grundsätzlich gelten die Bedingungen des Angebots. Bei einer Preiserhöhung bleiben die bestätigten Preise für fest erteilte und spezifizierte Aufträge maximal 4 (vier) Monate über das Datum der Preiserhöhung hinaus gültig. Danach werden die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Preise berechnet. Die bestätigten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn es nach dem Versand der Lieferung ab Lager / Werk zu Verzögerungen kommt. Es ist unzulässig, Zahlungen aufgrund von Beanstandungen, noch ausstehenden Gutschriften oder nicht anerkannten Forderungen der SRF zu kürzen oder zurückzuhalten. Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen oder Nacharbeiten an der Lieferung erforderlich sind. Annullierungen oder Rücknahmen von Spezialprodukten nach Bestellung sind nur unter schriftlicher Zustimmung der SRF möglich. Falls der vereinbarte Abruftermin für Spezialprodukte mit Zustimmung der SRF verschoben wird, behält sich SRF das Recht vor, unabhängig davon die Produkte in Rechnung zu stellen. Der Besteller bzw. Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht für Lieferungen der SRF. Die Zahlungsfrist sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung vorhanden und gültig. SRF behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen (auch ohne Skonto) zu verlangen, wenn Zweifel an den vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen bestehen. Abweichungen unter schriftlicher Vereinbarung mit SRF sind davon ausgeschlossen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Ein Vertrag wird erst gültig geschlossen, wenn SRF die Annahme des Vertrags erklärt. Diese Annahme erfolgt durch den Erhalt einer Auftragsbestätigung, die Erstellung einer Rechnung oder spätestens dann, wenn das Produkt zur Abholung bereitgestellt oder versendet wird (kurz Vertragsabschluss). Im Falle einer Auftragsbestätigung ist ausschliesslich diese für den Inhalt des Vertrags maßgebend, es sei denn, der Kunde widerspricht den entsprechenden Angaben nicht innerhalb von 5 Werktagen. In anderen Fällen richtet sich der Inhalt nach Rechnung, Lieferschein oder Versandbestätigung.

 

5. Angaben, Daten, verfügbare Dokumenten, Produkte

Abbildungen und Angaben zu Massen, Gewichten, Preisen usw. von SRF sind unverbindlich. Änderungen bleiben vorbehalten. Verbindliche Massskizzen müssen in Einzelfällen explizit bei SRF angefordert werden. Der Besteller bzw. Kunde anerkennt die Rechte an den Unterlagen von SRF und wird auf eine Vervielfältigung oder Zugänglichkeit ganz oder teilweise an Dritten ohne schriftliche Zusage von SRF verzichten / unterlassen.

 

6. Lieferfristen, Leistungs- und Lieferumfang

Die Lagerverfügbarkeit von Produkten gemäss Angebot oder Preisliste kann bei Abruf-Lieferterminen nicht garantiert werden. Spezialprodukte werden erst nach endgültigem Auftragsabruf bestellt. Daher kann der Liefertermin nicht garantiert werden, wird jedoch nach bestem Ermessen angegeben und eingehalten. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Pandemie, Streiks und Verzögerungen bei Unterlieferanten können nicht SRF angelastet werden. Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt noch zur Schadenersatzforderung. Davon ausgenommen sind separat schriftliche Vereinbarungen mit der SRF. Der zugesagte Liefertermin setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Entschädigungsansprüche oder Stornierungen von Aufträgen aufgrund verspäteter Lieferungen können, soweit gesetzlich zulässig, nicht akzeptiert werden. Falls nicht separat vereinbart, ist SRF bei der Wahl des Transportmittels frei. Der Transport ist nicht in den Preisen inbegriffen. Bei zusätzlichen Transport oder Lieferleistung wird der Betrag separat berechnet. Der Transport erfolgt auf Bordsteinkante. Speziallieferungen oder Transporte müssen separat vereinbart werden. Grundsätzlich ist der Ablad Sache des Bestellers bzw. Kunden.

 

7. Annahme, Prüfung und Rücksendungen

Der Besteller bzw. Kunde hat die Pflicht, die Waren unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Falls sie nicht mit dem Lieferschein übereinstimmen oder sichtbare Mängel aufweisen, muss der Besteller dies innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich reklamieren. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt. Nicht sofort erkennbare Mängel müssen vom Besteller beanstandet werden, sobald sie entdeckt werden, spätestens jedoch vor Ablauf der Garantiefrist. Beanstandungen haben keinen Einfluss auf die Zahlungsfrist. Die Vorgaben in Produktunterlagen wie "Betriebsanleitung und Installation" sind während der Installation zu beachten. Erfolgt durch den Besteller bzw. Kunde keine Beanstandungen so gelten die Produkte als mangelfrei angenommen. Grundsätzlich hat der Besteller bzw. Kunde kein Recht auf Rücksendung. Rücksendungen werden nur in Ausnahmefällen und im Rahmen der Garantie und Gewährleistungspflicht akzeptiert, sofern dies zuvor schriftlich von SRF bestätigt wurde. Es werden nur Produkte zurückgenommen, die sich zum Zeitpunkt der Rücksendung im Sortiment des Lieferanten befinden. Rücksendungen erfolgen stets auf Kosten des Kunden. Bei vereinbarten gültigen Rücksendungen kann eine Abzugsgebühr für Prüf- und Verwaltungsaufwand erhoben werden.

 

8. Garantie und Gewährleistung

Die Garantie und Gewährleistungsdauer für SRF Produkte beträgt 24 Monate ab Zeitpunkt der Lieferung, unabhängig davon, ob sie nach dem Kauf bestimmungsgemäss verwendet oder in ein Werk integriert wurden. Davon ausgenommen sind separate schriftliche Regelungen oder Vereinbarungen mit der SRF wie zum Beispiel die Garantiebestimmung SRF. SRF erfüllt seine Garantieverpflichtungen, indem er defekte Teile nach eigenem Ermessen kostenlos reparieren lässt oder Ersatzteile ab Werk zur Verfügung stellt. Die Garantie erlischt, wenn der Besteller bzw. Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten Änderungen oder Reparaturen an den Produkten durchführen. Ansprüche auf Schadensersatz jeglicher Art, die sich aus Mängelfolgeschäden ergeben, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Kosten für den Austausch von Teilen, Schadensersatz, Kosten für die Feststellung der Schadensursache, Gutachten sowie Folgeschäden wie Betriebsunterbrechung, Wasserschäden und Umweltschäden. Grundsätzlich gilt eine sofortige Informationspflicht (spätestens aber zwei Arbeitstage nach Feststellung des Schadens).

 

9. Produktehaftpflicht

SRF haftet gemäss den Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetz aus fehlerhaften Produkten und darauf folgenden Schäden nur, sofern SRF als Produzent oder Hersteller im Sinne dessen Gesetzes gilt.

 

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand ist ausschliesslich Bezirksgericht Weinfelden / Kanton Thurgau. Es gilt Schweizer Recht. Internationale Vorschriften über Kaufverträge werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Affeltrangen, 25. Mai 2026

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